Kröplin & Grunow
Ihre Steuerberater & Rechtsanwälte in Schwerin,
Ostseebad Rerik und Ostseebad Kühlungsborn.
Unser Steuerbüro
Unser Team unterstützt und berät Sie in allen Fragen rund um Ihre Steuern – wir arbeiten transparent und zuverlässig für Sie. Kontaktieren Sie uns und gewinnen Sie mehr Zeit für Ihre Leidenschaft und Ihr Geschäft – wir kümmern uns um den Rest.
Unsere Anwaltskanzlei
Wir beraten Sie ausführlich und vertreten Ihre Interessen mit den Schwerpunkten Gesundheits- und Unternehmensrecht, Familien- und Erbrecht, sowie Miet- und Leasingrecht für Mieter, Vermieter und Gewerberaummietparteien.
Ostseebad Rerik
Am Parkplatz 1a
18230 Ostseebad Rerik
Tel. 038296 - 74 20
Fax: 038296 - 74 22 2
Mo.–Do. 8 – 16 Uhr
Fr. 8 – 15 Uhr
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Mo.–Do. 8 – 15 Uhr
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Schwerin
Am Grünen Tal 19
19063 Schwerin
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Fax: 0385 - 44 000 268
Mo.–Do. 8 – 15 Uhr
Fr. 8 – 14 Uhr

Steuerbüro
Ihre Steuern in den besten Händen
Wir bieten eine breite Palette von Dienstleistungen an, die Ihnen helfen, Ihre finanziellen Angelegenheiten im Griff zu haben und unterstützen Sie in Themen wie: Finanzbuchhaltung, Lohnabrechnung, Steuererklärungen, Jahresabschlüsse, Steuergestaltung, Existenzgründung und vieles mehr.
Anwaltskanzlei
Ihr Partner für alle Fälle
Wer kommuniziert, versteht. Kommunikation ist das Fundament unserer modernen Gesellschaft. Wir vertreten Ihre Interessen mit den Schwerpunkten Gesundheits- und Unternehmensrecht, Familien- und Erbrecht, sowie Miet- und Leasingrecht.

Aktuelle Themen
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Mandanten-Monatsinformation Oktober 2023 Neben interessanten Entscheidungen der Gerichte, fällt der Schwerpunkt dieser Monatsinformation auf die Gesetzgebung.Der Bundestag hat am 08.09.2023 die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beschlossen. Es soll am...
Steuerinfos September 2023
Mandanten-Monatsinformation September 2023 Im Falle des sog. Bondstrippings von im Privatvermögen gehaltenen Bundesanleihen sind nach einem Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg bei Veräußerung der Zinsscheine die Anschaffungskosten der Anleihe (samt...
Steuerinfos August 2023
Mandanten-Monatsinformation August 2023 Das Finanzgericht Münster entschied, dass die im Jahr 2020 gezahlten Corona Hilfen keine außerordentlichen Einkünfte darstellen, die in der Einkommensteuer nur ermäßigt zu besteuern sind. Im Jahr 2022 haben in Deutschland 22...