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Neue "Düsseldorfer Tabelle" ab dem 01.01.2021

Die Anhebung der Bedarfssätze minderjähriger Kinder beruht auf der Erhöhung des Mindestbedarfs gemäß der „Dritten Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung vom 03.11.2020“ (BGBl I 2020, 2344). Der Mindestunterhalt beträgt danach ab dem 01.01.2021:

  • für Kinder der 1. Altersstufe (bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres):  393 Euro (Anhebung um 24 Euro),
  • für Kinder der 2. Altersstufe (bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres):  451 Euro ( Anhebung um 27 Euro),
  • für Kinder der dritten Altersstufe (vom 13. Lebensjahr bis zur Volljährigkeit):  528 Euro (Anhebung um 31 Euro).

Weitere Informationen
 Düsseldorfer Tabelle 2020 (PDF, 196 KB)
 Leitlinien Stand 01.01.2020 zur Düsseldorfer Tabelle (PDF, 143 KB)

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