Es ist wieder soweit: Die Tage werden länger, die Temperaturen steigen stetig, die Sonne steht höher und strahlt heller. Mit Ende der kalten Jahreszeit werden viele wieder aktiver und beginnen mit ihrem Fitnesstraining. Sei es das Joggen, Tennis oder Fussballspiel, besonders die „Draussensportarten“ erfreuen sich wieder äußerster Beliebtheit
Mit der sportlichen Aktivität steigt aber auch das Verletzungsrisiko. Laut des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) geschehen jährlich rund 1,5 Mio Sportunfälle. Verletzungen wie Prellungen, Zerrungen, Muskelfaserriss, Bänderriss, Verstauchungen, Schürf- und Platzwunden sowie Knochenbrüche stehen an der Tagesordnung.
Um Langzeitschäden zu vermeiden, ist eine rasche Erstversorgung wichtig. Besonders effektiv aber einfach zu befolgen ist die allseits bekannte PECH-Regel:
Pause machen
Eis: Kühlen mit ca. 12 Grad kaltem Wasser (Leitungstemperatur) und Umschlägen
Compression: Anlegen einer am besten im Eiswasser (12 Grad) gelagerten elastischen Binde, stramm gewickelt
Hochlagern: des betroffenen Körperteils
Ein Arzt sollte dennoch, aus mehreren Gründen, sobald wie möglich aufgesucht werden. Zum einen kann nur ein Arzt zweifelsfrei feststellen, was für eine Verletzung vorliegt und wie sie zu behandeln ist. Des Weiteren kann auch nur ein Arzt eine eventuell notwendige Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen. Ist eine Versicherung an dem Unfall beteiligt benötigt diese ebenso genaue Angaben bezüglich der Verletzungsart und voraussichtlichen Behandlungsdauer.
Versicherungen können in bestimmten Fällen eine wichtige Rolle bei Sportverletzungen einnehmen. Eine Haftpflichtversicherung übernimmt zum Beispiel die Kosten, wenn nicht der Sportler, sondern eine andere Person verletzt wurde. Eine Unfallversicherung übernimmt weitergehende Kosten für den Fall, dass der Sportler durch ein plötzlich, von außen auf den Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig verletzt wurde.
Für die Bearbeitung des Haftungsfalles benötigt die Versicherung aber Angaben bezüglich des Verletzungsherganges. Dazu zählen: Ausgeübte Sportart; Verletzte Person(en), Sichtbare oder festgestellte Verletzungen, Kurze Schilderung des Unfallherganges, Zeugen des Unfalles und ggf. weitere Unfallbeteiligte.
Bei Zweifeln bezüglich Versicherungs- oder sonstigen rechtlichen Angelegenheiten beraten wie Sie gerne in unserer Kanzlei:
Grunow & Schulz Rechtsanwälte, Friedrich-Engels-Straße 2a, 19061 Schwerin.