Testament ohne Notar
Was muss. Was sollte. Was kann.
Ein Testament ohne Notar muss nach § 2247 BGB von A-Z handschriftlich geschrieben und unterschrieben sein. Wie die Unterschrift immer ist, so ist auch das Testament zu unterschreiben.
Der Testamentschreiber soll angeben an welchem Tag , Monat, Jahr und an welchem Ort das Testament geschrieben wurde. Wenn das Datum fehlt, könnte es Probleme geben, wenn Streit entsteht, ob der Erblasser noch testierfähig war oder wenn mehrere Testamente vorliegen und nicht sicher ist, welches das letzte war oder welches gelten soll und welches nicht (mehr).
Für den Fall, dass es nicht das erste Testament ist, sollte erklärt werden, welches Testament gelten soll und was aufgehoben ist.
Wenn der Tod da ist, können Änderungen nicht mehr erklärt werden und Unklarheiten nicht mehr ausgeräumt werden.
Das Testament kann unter Umständen ganz oder teilweise unwirksam sein.