Der Tod ist nicht planbar! Das Erbe schon!

Der Tod ist nicht planbar! Das Erbe schon!

Wenn die gesetzliche Erbfolge nicht gewollt ist, kann ein Testament mit der Einsetzung der Erben selbstbestimmt genau das festlegen, was dem Willen des Erblassers entspricht.

Ein Testament muss nicht vor einem Notar gefertigt werden.

Jedermann, der testierfähig ist, kann ein Testament handschriftlich selbst schreiben.

Dabei sind einige Punkte zwingend zu beachten.
Fragen Sie Ihren Anwalt , wenn Sie unsicher sind.

Eine Trennung ist planbar. Beim Rosenkrieg entstehen nur Kosten!

Eine Trennung ist planbar. Beim Rosenkrieg entstehen nur Kosten!

Verschiedene Punkte sind bei einer Trennung, wenn man verheiratet ist, besonders zu beachten.

Neben der Aufteilung eines gemeinsamen Kontos, sollte auch eine Lösung für gemeinsame Haushaltsgegenstände gefunden werden.
Darüber hinaus sind auch der Versorgungsausgleich,  der Unterhaltsanspruch des Ehepartners und der Kinder sowie der Umgang mit den Kindern klärungsbedürftig,
Im Einzelfall können weitere Problemfelder aufgezeigt und gelöst werden.

Die Ergebnisse der Überlegungen können ohne Gericht in Form einer Trennnungs- und oder Scheidungsfolgenvereinbarung festgehalten werden.
Ein Notar hilft der Vereinbarung die gesetzlich korrekte notarielle Form zu geben, wenn z. B. Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich, nachehelichen Unterhalt oder Vermögensübertragung von Immobilien getroffen werden.

Die Vereinbarung kann mit Hilfe Ihres Anwaltes gut und sicher vorbereitet werden.