Okt. 25, 2019 | Familienrecht
23.10.2019 Herausgabe eines Hundes nach Trennung
Das LG Koblenz hat im Streit um ein französische Bulldogge entschieden, dass das Tierwohl nicht entscheidungserheblich ist, wenn einer der getrennt lebenden Partner nachweisen kann, dass er der alleinige Eigentümer des Hundes ist.
LG Koblenz | 6 S 95/19
Okt. 18, 2019 | allgemein Rechtsfragen
Wo dürfen die Elektroroller fahren, braucht man einen Führerschein und welche Bußgelder drohen wenn man sich nicht an die Regeln hält?
- Seit Juni sind E-Scooter mit Straßenzulassung/Betriebserlaubnis erlaubt
- Elektroroller unterliegen einer Versicherungspflicht
- Helm und Führerschein sind nicht vorgeschrieben
Wo dürfen Elektro-Scooter
fahren?
E-Scooter sind auf Radwegen, Radfahrstreifen
und in Fahrradstraßen erlaubt. Nur wenn diese fehlen, darf auf die Fahrbahn
ausgewichen werden. Auf dem Gehweg, in der Fußgängerzone und in Einbahnstraßen
entgegen der Fahrtrichtung sind für die kleinen E-Roller verboten –
außer das Befahren wird durch das Zusatzzeichen „E-Scooter frei“
erlaubt. Wichtig: Das Zusatzschild „Radfahrer frei“ (Zeichen 1022-10)
gilt hier nicht für die Fahrer von Elektrotretrollern.
Braucht man für E-Scooter
einen Führerschein und gibt es ein Mindestalter?
Der Fahrer benötigt weder eine
Mofa-Prüfbescheinigung, noch einen Führerschein. Das Mindestalter für das
Fahren mit einem Elektro-Tretroller liegt bei 14 Jahren.
Ist ein Helm vorgeschrieben?
Eine Helmpflicht besteht für Elektro-Tretroller
nicht – es ist aber empfehlenswert, sich mit einem Helm zu schützen.
Gibt es eine
Alkohol-Promillegrenze bei Elektro-Tretrollern?
Ja, für Elektroroller-Fahrer gelten dieselben Alkoholgrenzwerte
wie für Autofahrer. Das heißt, wer mit 0,5 bis 1,09 Promille fährt und
keine alkoholbedingte Auffälligkeit zeigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und
erhält einen Bußgeldbescheid: in aller Regel sind das 500 Euro, 1 Monat
Fahrverbot und 2 Punkte in Flensburg.
Eine Straftat liegt vor, wenn der Fahrer
trotz einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 1,1 Promille mit dem
E-Scooter unterwegs ist. Von einer Straftat kann aber auch schon ab 0,3
Promille die Rede sein, wenn der Fahrer alkoholbedingte Ausfallerscheinungen
zeigt.
Wichtig: Für Fahrer unter 21 Jahren und Führerscheinneulinge in der Probezeit gelten 0,0 Promille – sie dürfen also unter Alkoholeinfluss überhaupt nicht hinter den Roller-Lenker.
Wie viele Personen dürfen auf
einem Elektro-Scooter fahren?
Elektroroller sind nur für eine Person zugelassen. Daran ändert sich auch dann nichts, wenn man zu zweit das zulässige Gesamtgewicht nicht überschreiten würde.
Braucht man eine Versicherung für seinen Elektroroller?
Ja, eine Haftpflichtversicherung ist
zwingend vorgeschrieben. Diese wird mit einer aufgeklebten
Versicherungsplakette am Roller nachgewiesen. Die Haftpflichtversicherung
haftet für Schäden, die Dritten durch den Elektro-Scooter zugefügt werden.
Zudem bieten manche Versicherung die Möglichkeit zusätzlich eine freiwillige
Teilkasko-Versicherung abzuschließen.
Etwa bei der ADAC Moped-Versicherung* kostet die Haftpflichtversicherung für E-Scooter ab 32,90 Euro jährlich (Beitrag für ADAC Mitglieder).
Wer zahlt bei Unfällen?
Wenn der E-Scooter – wie vorgeschrieben – mit Versicherungskennzeichen ausgestattet ist, kommt die jeweilige Haftpflicht-Versicherung für Schäden Dritter auf. Für eigene Schäden muss der Fahrer selbst geradestehen.
Wo dürfen E-Scooter abgestellt
werden?
E-Scooter dürfen am Straßenrand, auf dem Gehweg
und, wenn Fußgängerzonen für E-Scooter freigegeben wurden, auch in
Fußgängerzonen abgestellt werden. Das muss jedoch so geschehen, dass Fußgänger
und Rollstuhlfahrer nicht behindert oder gefährdet werden.