Aktuelles zum eBay Verkauf

Aktuelles zum eBay Verkauf

Weil sich die eBay Gebühren nach dem Verkaufspreis richten, versuchen viele Verkäufer den Preis niedrig zu halten. Dazu treffen sie inoffizielle Absprachen mit dem Käufer. Oft kommt es dabei aber am Ende zum Streit zwischen den Parteien, welcher Kaufpreis schlussendlich vereinbart wurde. Dazu hat sich der BGH nun in seiner Entscheidung vom 15.2.2017– VIII ZR 59/16  positioniert.

In dem der Entscheidung zugrunde liegenden Fall hatte der Verkäufer im Oktober 2014 ein original verpacktes E-Bike bei eBay angeboten. Er nutzte dafür die Funktion „sofort Kaufen“, wobei die Ware zu einem festen Preis angeboten wird.

Um die Gebühren möglichst klein zu halten gab er den Kaufpreis bei 100,00 € an. Zusätzlich schrieb er aber in das Feld für den Kaufpreis fett und in Großbuschstaben:

„Pedelec neu einmalig 2600 € Beschreibung lesen!!

Am Ende der Artikelbeschreibung erklärte er, ebenfalls in Großbuchstaben, dass er das Fahrrad nur wegen der Gebühren so niedrig angegeben hatte und 2.600,00 € der wirkliche Kaufpreis sei.

Der Käufer bestand dennoch darauf, lediglich 100 Euro zahlen zu müssen.

Der BGH entschied in seinem Urteil zugunsten des Verkäufers. So seien zwar grundsätzlich für die Auslegung lückenhafter oder missverständlicher Angebote die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Ebay heranzuziehen, demnach wären die 100 Euro vereinbart worden. Wenn ein Vertragspartner aber, wie in diesem Fall der Verkäufer, erkennbar von den AGBs abrückt, ist der „individuell vereinbarte“ Kaufpreis maßgeblich.

Sportverletzungen was tun?

Sportverletzungen was tun?

Es ist wieder soweit: Die Tage werden länger, die Temperaturen steigen stetig, die Sonne steht höher und strahlt heller. Mit Ende der kalten Jahreszeit werden viele wieder aktiver und beginnen mit ihrem Fitnesstraining. Sei es das Joggen, Tennis oder Fussballspiel, besonders die „Draussensportarten“ erfreuen sich wieder äußerster Beliebtheit

Mit der sportlichen Aktivität steigt aber auch das Verletzungsrisiko. Laut des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) geschehen jährlich rund 1,5 Mio Sportunfälle. Verletzungen wie Prellungen, Zerrungen, Muskelfaserriss, Bänderriss, Verstauchungen, Schürf- und Platzwunden sowie Knochenbrüche stehen an der Tagesordnung.

Um Langzeitschäden zu vermeiden, ist eine rasche Erstversorgung wichtig. Besonders effektiv aber einfach zu befolgen ist die allseits bekannte PECH-Regel:

Pause             machen

Eis:                 Kühlen mit ca. 12 Grad kaltem Wasser (Leitungstemperatur) und Umschlägen

Compression: Anlegen einer am besten im Eiswasser (12 Grad) gelagerten elastischen  Binde, stramm gewickelt

Hochlagern:    des betroffenen Körperteils

Ein Arzt sollte dennoch, aus mehreren Gründen, sobald wie möglich aufgesucht werden. Zum einen kann nur ein Arzt zweifelsfrei feststellen, was für eine Verletzung vorliegt und wie sie zu behandeln ist. Des Weiteren kann auch nur ein Arzt eine eventuell notwendige Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen. Ist eine Versicherung an dem Unfall beteiligt benötigt diese ebenso genaue Angaben bezüglich der Verletzungsart und voraussichtlichen Behandlungsdauer.

Versicherungen können in bestimmten Fällen eine wichtige Rolle bei Sportverletzungen einnehmen. Eine Haftpflichtversicherung übernimmt zum Beispiel die Kosten, wenn nicht der Sportler, sondern eine andere Person verletzt wurde. Eine Unfallversicherung übernimmt weitergehende Kosten für den Fall, dass der Sportler durch ein plötzlich, von außen auf den Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig verletzt wurde.

Für die Bearbeitung des Haftungsfalles benötigt die Versicherung aber Angaben bezüglich des Verletzungsherganges. Dazu zählen: Ausgeübte Sportart; Verletzte Person(en), Sichtbare oder festgestellte Verletzungen, Kurze Schilderung des Unfallherganges, Zeugen des Unfalles und ggf. weitere Unfallbeteiligte.

Bei Zweifeln bezüglich Versicherungs- oder sonstigen rechtlichen Angelegenheiten beraten wie Sie gerne in unserer Kanzlei:
Grunow & Schulz Rechtsanwälte, Friedrich-Engels-Straße 2a, 19061 Schwerin.