Wenn die gesetzliche Erbfolge nicht gewollt ist, kann ein Testament mit der Einsetzung der Erben selbstbestimmt genau das festlegen, was dem Willen des Erblassers entspricht.
Ein Testament muss nicht vor einem Notar gefertigt werden.
Jedermann, der testierfähig ist, kann ein Testament handschriftlich selbst schreiben.
Dabei sind einige Punkte zwingend zu beachten.
Fragen Sie Ihren Anwalt , wenn Sie unsicher sind.