Eine Pflicht für alle Kfz-Führer?
Wann sind Winterreifen in Deutschland Pflicht?
Es gibt hierzulande lediglich eine situative Winterreifenpflicht, d. h. Sie dürfen bei “Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte” (§ 2 Absatz 3a StVO) nur Kraftfahrzeuge führen, die auch mit entsprechenden Winterreifen ausgerüstet sind. Der Merkspruch “von Ostern bis Oktober” kann daher nur als Orientierung und allgemeine Empfehlung dienen.
Woran erkennen Sie Winterreifen?
Wintertaugliche Reifen, die nach dem 31.12.2017 hergestellt wurden, müssen mit dem Alpine-Symbol ausgestattet sein. Die M+S-Kennzeichnung genügt nicht mehr.
Für ältere Reifen gilt eine Übergangsfrist bis zum 30.09.2024.
Gilt die Winterreifenpflicht auch beim Motorrad?
Krafträder sind nicht von der situativen Winterreifenpflicht in Deutschland erfasst.
Die Winterreifenpflicht in der StVO (Straßenverkehrsordnung)
Seit 2010 hält die StVO präzisere Informationen zur Winterreifenpflicht in Deutschland bereit. Das Gesetz schreibt vor: Winterreifen, oder auch Reifen die der Richtlinie 92/23/EWG entsprechen, müssen genutzt werden, wenn „Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte“ vorherrscht (§ 2 Absatz 3a StVO). Dabei war es bis Ende 2017 noch ausreichend, dass Winterreifen mit M+S gekennzeichnet waren.
Seit Januar 2018 gilt: Neu hergestellte Winterreifen erfüllen nur noch die Winterreifenpflicht, wenn diese das sogenannte Alpine-Symbol aufweisen können. Dieses zeigt sich als dreigezacktes Bergpiktogram mit einer Schneeflocke in der Mitte. Das zuvor ausreichende M+S-Zeichen erfüllt bei neu zum Verkauf stehenden Reifen nicht mehr die gesetzlichen Anforderungen. Es gibt jedoch eine Übergangsregelung bis zum 30. September 2024. Vor 2018 gekaufte Winterreifen mit M+S-Kennzeichnung erfüllen ebenfalls die Winterreifenpflicht, bis zu diesem Tag. Das soll die Verbraucher entlasten, die so nicht sofort Geld in neue Winterreifen stecken müssen.
Mit Bezug auf die Winterreifenpflicht gab es zum Thema Mindestprofiltiefe lange Zeit viele Diskussionen. Fordert der Gesetzgeber auch bei Winterreifen eine Reifenprofiltiefe von 1,6 Millimetern, so geben sich Automobilclubs wie der ADAC erst ab einer Tiefe von vier Millimetern zufrieden. Das Hauptargument dabei: Unter dieser Profiltiefe lassen die Wintereigenschaften der Bereifung stark nach. Der Gesetzgeber hat sich aber gegen eine Verschärfung der Gesetze entschieden, auch da die meisten Verkehrsteilnehmer selbst verantwortungsvoll mit abnehmender Profiltiefe umgehen.
Für wen und ab wann sind Winterreifen Pflicht
Die Frage, ab wann die Winterreifenpflicht gilt, wurde mit den oben genannten Fakten im Grunde schon beantwortet. Zwar hält sich im Volksmund die O-bis-O-Regel fest (also von Oktober bis Ostern); es gibt jedoch für die Winterreifenpflicht keinen offiziellen Zeitraum, der vom Gesetzgeber genannt wird. Denn diese ist von den Witterungsbedingungen abhängig, nicht von der Jahreszeit.
Beeinflusst wird die Winterreifenpflicht durch die StVO. Darin sind die genauen Wetterbedingungen gelistet, die Winterreifen erfordern.
Auch sollten zum Thema Winterreifen die folgenden Aspekte jedem Verkehrsteilnehmer bekannt sein:
- Kommt es zu einem Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung, weil bei winterlicher Witterung die falsche Bereifung genutzt wird, wird der Fahrer zur Rechenschaft gezogen – nicht der Halter.
- Es muss zwischen Winterreifen mit der Bezeichnung M+S und diesen mit einem Alpine-Symbol unterschieden werden. Nur im Fall letzterer Markierung haben die jeweiligen Reifen spezielle Wintertests absolviert.
- Die Lebensdauer dieser speziellen Bereifung ist begrenzt. Der ADAC empfiehlt, Winterreifen nicht länger als 6 Jahre zu verwenden. Durch die Materialermüdung büßen diese zu viele ihrer Stärken ein.
Tipp: Es kann sich lohnen, schon im Sommer neue Winterreifen zu kaufen. Denn zu dieser Zeit des Jahres sind die Reifen meist etwas günstiger als im Herbst.
Sind Sommerreifen grundsätzlich verboten?
Schnell entsteht der Eindruck, dass Sommerreifen im Winter grundsätzlich unter Strafe stehen. Hierbei muss jedoch genau differenziert werden. Jeder, der es vermeidet, bei winterlicher Witterung zu fahren, kann auch im tiefen Winter mit Sommerreifen unterwegs sein, ohne Bußgelder und Punkte befürchten zu müssen.
Gerade in Regionen, in denen das Winterwetter oft lau ausfällt, profitieren Autofahrer von dieser Regelung. Lassen Sie Ihr Auto im Winter dauerhaft stehen, oder besitzen beispielsweise einen Oldtimer, können Sie unter Umständen komplett auf Winterbereifung verzichten. Kommt es in einem lauen Winter dann doch zum plötzlichen Schneesturm, kann notfalls auch immer auch temporär auf öffentliche Verkehrsmittel umgestiegen werden.
Grunow Rechtsanwälte
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Quelle: https://www.bussgeldkatalog.org/
Quelle: Von Sandra, letzte Aktualisierung am: 21. November 2019