Testament ohne Notar

Testament ohne Notar

Was muss. Was sollte. Was kann.

Ein Testament ohne Notar muss nach § 2247 BGB von A-Z handschriftlich geschrieben und unterschrieben sein. Wie die Unterschrift immer ist, so ist auch das Testament zu unterschreiben.

Der Testamentschreiber soll angeben an welchem Tag , Monat, Jahr und an welchem Ort das Testament geschrieben wurde. Wenn das Datum fehlt, könnte es Probleme geben, wenn Streit entsteht, ob der Erblasser noch testierfähig war oder wenn mehrere Testamente vorliegen und nicht sicher ist, welches das letzte war oder welches gelten soll und welches nicht (mehr).

Für den Fall, dass es nicht das erste Testament ist, sollte erklärt werden, welches Testament gelten soll und was aufgehoben ist.

Wenn der Tod da ist, können Änderungen nicht mehr erklärt werden und Unklarheiten nicht mehr ausgeräumt werden.

Das Testament kann unter  Umständen  ganz oder teilweise unwirksam sein.

Aktuelles zum eBay Verkauf

Aktuelles zum eBay Verkauf

Weil sich die eBay Gebühren nach dem Verkaufspreis richten, versuchen viele Verkäufer den Preis niedrig zu halten. Dazu treffen sie inoffizielle Absprachen mit dem Käufer. Oft kommt es dabei aber am Ende zum Streit zwischen den Parteien, welcher Kaufpreis schlussendlich vereinbart wurde. Dazu hat sich der BGH nun in seiner Entscheidung vom 15.2.2017– VIII ZR 59/16  positioniert.

In dem der Entscheidung zugrunde liegenden Fall hatte der Verkäufer im Oktober 2014 ein original verpacktes E-Bike bei eBay angeboten. Er nutzte dafür die Funktion „sofort Kaufen“, wobei die Ware zu einem festen Preis angeboten wird.

Um die Gebühren möglichst klein zu halten gab er den Kaufpreis bei 100,00 € an. Zusätzlich schrieb er aber in das Feld für den Kaufpreis fett und in Großbuschstaben:

„Pedelec neu einmalig 2600 € Beschreibung lesen!!

Am Ende der Artikelbeschreibung erklärte er, ebenfalls in Großbuchstaben, dass er das Fahrrad nur wegen der Gebühren so niedrig angegeben hatte und 2.600,00 € der wirkliche Kaufpreis sei.

Der Käufer bestand dennoch darauf, lediglich 100 Euro zahlen zu müssen.

Der BGH entschied in seinem Urteil zugunsten des Verkäufers. So seien zwar grundsätzlich für die Auslegung lückenhafter oder missverständlicher Angebote die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Ebay heranzuziehen, demnach wären die 100 Euro vereinbart worden. Wenn ein Vertragspartner aber, wie in diesem Fall der Verkäufer, erkennbar von den AGBs abrückt, ist der „individuell vereinbarte“ Kaufpreis maßgeblich.

Was ist wahr? – Mythen und Recht! Heute: Rückgabe von Weihnachtsgeschenken

Was ist wahr? – Mythen und Recht! Heute: Rückgabe von Weihnachtsgeschenken

Weihnachten steht vor der Tür und natürlich ist die Freude groß über die mühevoll ausgesuchten Weihnachtsgeschenke. Doch leider wird der persönliche Geschmack nicht immer getroffen.

Umtausch von Weihnachtsgeschenken im Geschäft

Hier hält sich hartnäckig der Mythos, Einzelhandelsgeschäfte wären zu einem Umtausch verpflichtet. Dies ist allerdings ein Trugschluss. Ein gesetzliches Umtauschrecht für mangelfreie Ware im Geschäft gibt es nicht. Lediglich aus Kulanz räumen die meisten Einzelhändler Ihren Kunden die Möglichkeit zum Umtausch ein; die Auszahlung des Wertes ist selten möglich. Ein Umtausch im Einzelhandelsgeschäft ist grundsätzlich nur dann möglich, wenn auch die Quittung vorgelegt wird. Hier ist es mithin mehr Aufgabe des Schenkers als des Beschenkten, gleichsam bei Übergabe des Weihnachtsgeschenkes auch die Bereitschaft zum Umtausch des Geschenkes dem Beschenkten mit anzubieten, um Peinlichkeiten zu vermeiden. Es ist nichts Verwerfliches daran, sich bei dem Aussuchen des Geschenkes Mühe gegeben zu haben und vielleicht trotzdem mit dem eigenen Geschmack daneben zu liegen.

 

Rückgabe beim Online-Kauf

Beim Online-Kauf verhält es sich anders. Hier gibt es ein gesetzliches „Umtauschrecht“ in der Form des Widerrufrechtes nach § 312 c BGB i.V.m. § 312 g BGB i.V.m. 355 f BGB. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage und beginnt mit dem Vertragsschluss. Der Widerruf kann konkret in Textform oder durch Rücksendung der Ware erklärt werden, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung des Widerrufes bzw. der Ware genügt. Zu beachten ist hier lediglich, dass gesetzlicher Grundfall ist, dass der Verbraucher die Rücksendekosten trägt. Hier hält sich noch hartnäckig der Mythos, der Online-Händler müsste die Rücksendekosten übernehmen, wenn der Warenwert 40,00 € übersteigt. Dies war tatsächlich so bis Mitte 2014 gesetzlich so geregelt. Seit dem 13.06.2014 verhält es sich indes so, dass grundsätzlich nach § 357 Abs. 6 Satz 1 BGB der Verbraucher die Rücksendekosten trägt, wenn der Verbraucher durch den Online-Händler hierüber wirksam belehrt wurde. Viele Online-Händler sind aber dazu übergegangen, auch die Übernahme der Rücksendekosten im Falle des wirksamen Widerrufes zu tragen, um so besonders kundenfreundlich aufzutreten.

 

Experten für Gesundheits- und Versicherungsrecht

Experten für Gesundheits- und Versicherungsrecht

Schweriner Kanzlei Grunow § Schulz kümmert sich um Privatpersonen und Unternehmen

Schwerin • Die Arbeit mit und für Menschen wird immer wichtiger in unserer Gesellschaft. Schon mehr als zwei Drittel aller Pflegebedürftigen in Deutschland werden zu Hause versorgt. Ambulante Pflegedienste wachsen und stehen damit auch rechtlich vor neuen Herausforderungen. Die Schweriner Kanzlei Grunow Rechtsanwälte sieht sich als Vermittler zwischen Pflegebedürftigen und -diensten, zwischen Krankenkassen, Unternehmen und Versicherungen.

15 Jahre schon kümmern sich der Schweriner Rechtsanwalt Heiko Grunow  im Schwerpunkt um alle Themen rund um das Rechtsgebiiet Gesundheit.
Die Klientel ist vielfältig wie das Leben. Wenn ein Pflegedienst eine ambulante Tagespflege eröffnen möchte, dann gilt es, rechtliche und vertragliche Fragen zuverlässig zu klären. Oder eine Patientin, die eine Reha bräuchte, aber nicht  bekommt, findet hier die richtigen Ansprechpartner. Aber auch Unternehmen, die beispielsweise durch Wachstum ihren Versicherungs­schutz anpassen müssen, finden in und bei Grunow Rechtsanwälte die notwendige Unterstützung.
Warum die Fokussierung?  „Weil wir die bestmögliche Beratungsqualität liefern wollen“, so Heiko Grunow.  „Und dafür müssen wir in unseren Fachgebieten ständig auf dem aktuellsten Stand sein. Das geht nicht, wenn man auf mehreren Hochzeiten tanzt.“
Zurzeit arbeiten drei Anwälte in der Kanzlei. . „Die Anforderungen steigen, immer mehr Menschen müssen sich um Menschen kümmern, gerade in den Bereichen Pflege und Gesundheit. Wir möchten dafür sorgen, dass alle Beteiligten gut miteinander zurechtkommen. Dafür müssen wir mitwachsen.“

Grunow Rechtsanwälte
In den Dreesch- Arkaden, Friedrich- Engels Strasse 2 a
19061 Schwerin
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